Entertaiment

Warum gab es auf dem Schützenfest 2019 in Hannover keine Geisterbahn?

Trotz alter Tradition?


Hannover - Symbolbild (Quelle: Bild von Taken auf Pixabay)
Geisterbahn - Symbolbild
(Quelle: Bild von Karsten Paulick auf Pixabay)
GDN - Der Verfasser ist der Frage auf den Grund gegangen, warum es trotz längjähriger Tradition auf dem Schützenfest keine Geisterbahn gegeben hat: Und enthüllt nun das Ergebnis seiner Untersuchung. Es handelte sich um eine situationsbedingte Ausnahme.
Seit vielen Jahren wird von der Stadtverwaltung der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover zum dortigen Schützenfest mindestens eine Geisterbahn als dort vertretenes Schaustellergeschäft zugelassen. Bis zum Jahr 2019. In diesem vergangenem Jahr war ein solches Fahrgeschäft nicht im Angebot dieses traditionsreichen Oktoberfestes. Gleichwohl war eine eben solche Darbietung im laufenden Jahr 2020 doch wieder im dortigen Portfolio: Trotz der Corona-Pandemie.
Der sich im Jahr 2019 zugetragene “Ausreißer“ hat jedoch ganz einfache Gründe: Da 2019 mit dem Fahrgeschäft “Dr. Archibald“ eine Neuheit angeboten wurde, hat sich die Stadtverwaltung dazu entschieden, nur eine Geisterbahn parallel hierzu zuzulassen. Bei der Neuheit “Dr. Archibald“ handelte es sich nämlich um eine Besonderheit: In Gestalt einer virtuellen Bahn.

Zum Beginn der Festivität ist es sodann durch eine plötzliche Erkrankung des relevanten Personals der einzigen damals zugelassenen Geisterbahn gekomen: Sodass deren Betrieb subjektiv unmöglich wurde. Und wegen der Kürze der Zeit kein Ersatz mehr organisiert werden konnte.
Im laufenden Jahr war hingegen die Umsetzung der besagten alten Tradition problemlos wieder möglich, da alles planmäßig verlaufen ist: Und der kerngesunde Betreiber der dieses Jahr zugelassenen Geisterbahn seinen Betrieb derselben reibungslos durchführen konnte: Zur Freude der Besucher und Besucherinnen. Die betreffende Tradition hat somit keinesfalls mit dem vorgenannten ausnahmebedingten Ausfall im letzten Jahr ihr Ende gefunden: Sodass sich die Besucher und Besucherinnen auch im kommenden Jahr in einer solchen vergnügen werden können.

Quellenerklärung: Der Beitrag wurde auf der Grundlage einer Medienauskunft durch eine hierfür zuständigen Auskunftsperson erteilt, wofür sich der Verfasser bedankt.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.